Compliance · Deutschland

EU AI Act und KI-Agenten: Was der Mittelstand 2026 wissen muss

Die vier Risikostufen des EU AI ActDer EU AI Act unterscheidet unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko mit strengen Pflichten, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko ohne Zusatzpflichten.Unannehmbares RisikoverbotenHohes Risikostrenge PflichtenBegrenztes RisikoTransparenzpflichtenMinimales Risikokeine Zusatzpflichten
Die vier Risikostufen des EU AI Act.

Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland wollen KI einsetzen, warten aber ab, weil der EU AI Act unübersichtlich wirkt. Die gute Nachricht: Die meisten KI-Anwendungen im Mittelstand, etwa Rechnungsverarbeitung, Angebotsentwürfe oder Wissenssuche im ERP, gehören nicht zu den Hochrisiko-Systemen. Mit einer sauberen Dokumentation und menschlicher Freigabe lassen sie sich heute schon sicher einführen.

Was bereits gilt

  • Seit Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken sind untersagt, und Unternehmen müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen (Art. 4).
  • Seit August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).
  • Ab August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50, zum Beispiel muss erkennbar sein, wenn Menschen mit einem KI-System interagieren.

Was der Digital-Omnibus verschiebt

Im Mai 2026 haben sich die EU-Institutionen politisch darauf geeinigt, die Hochrisiko-Pflichten zu verschieben: für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa Personalauswahl oder Kreditwürdigkeit) auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I (etwa Maschinen oder Medizinprodukte) auf den 2. August 2028. Die neuen Fristen gelten erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt; prüfen Sie daher den aktuellen Stand mit Ihrer Rechtsberatung.

Wo typische Mittelstands-Anwendungen stehen

AnwendungEinordnung (typisch)Was Sie tun sollten
Rechnungsverarbeitung, 3-Wege-AbgleichKein HochrisikoFreigabe-Workflow, Protokollierung
Wissensassistent für ERP-DatenKein HochrisikoRollenrechte, Quellenangaben
Kunden-ChatbotTransparenzpflichtHinweis „Sie sprechen mit einer KI“
Bewerberauswahl mit KIHochrisiko (Anhang III)Gesonderte Prüfung, Dokumentation
KI als Sicherheitsbauteil einer MaschineHochrisiko (Anhang I)Konformitätsbewertung einplanen

DSGVO bleibt der wichtigste Rahmen

Für die meisten Projekte ist nicht der AI Act, sondern die DSGVO entscheidend. Praktisch heißt das: personenbezogene Daten minimieren, Auftragsverarbeitungsverträge abschließen, Verarbeitung in der EU hosten und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. KI-Modelle lassen sich heute in EU-Rechenzentren oder auf eigenen Servern betreiben.

Doppelt relevant: die E-Rechnungspflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen, ab 2028 alle. Wer seine Eingangsrechnungen ohnehin digitalisieren muss, kann die KI-gestützte Prüfung und Buchung gleich mit einführen.

Fünf Schritte zur sicheren Einführung

  1. Anwendungsfall wählen, der kein Hochrisiko-System ist und messbar Zeit spart.
  2. Datenfluss dokumentieren: welche Daten, welches Modell, welcher Standort.
  3. Menschliche Freigabe für alle Aktionen, die Geld, Bestände oder Stammdaten ändern.
  4. Protokollierung jeder KI-Aktion für Revision und Wirtschaftsprüfung.
  5. Mitarbeitende schulen, um die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 zu erfüllen.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Quellen: Gibson Dunn zur Omnibus-Einigung, Sidley Data Matters.

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